Hausordnung für das Sportheim Anzhausen
1..Die Überlassung des Sportheims erfolgt an uneingeschränkt geschäftsfähige
Personen ab 21 Jahren und zwar in der Zeit von 12.00 Uhr des Miettages bis
12.00 Uhr des darauf folgenden Tages.
2. Das Betreten des Sportheims sowie die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Gleiches gilt für die Wege von und zum Sportheim
.
3. Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr und die Mittagsruhe sind (auch an Wochenenden)
einzuhalten.
4. Musik ist nur im Sportheim und nur in angemessener Lautstärke zugelassen.
5. Es dürfen keine Zelte oder Behelfsunterkünfte aufgebaut werden.
6. Übernachtungen im Sportheim und den dazugehörigen Außenanlagen sind nicht
gestattet.
7. Die Einrichtungen und Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Nach Benutzung
sind sie aufgeräumt, sauber zu verlassen. Der anfallende Müll ist
mitzunehmen und die Feuerstätte ist in einem sauberen Zustand zu übergeben.
8. Beschädigungen aller Art an den überlassenen Einrichtungen und Anlagen sind
dem Hüttenwart mitzuteilen. Für Schäden haftet der Benutzer.
9. Zusätzlichen Heizgeräte im Innen- und Außenbereich sind nicht zulässig.
10. Die Feuerstelle außerhalb des Sportheim darf nur mit trockenem Holz betrieben
werden.
11 Zum Ende der Veranstaltung das Feuer herunterbrennen und die Glut in der
Feuerstelle ausglühen lassen. Bei Verlassen des Sportheims darf kein offenes
Feuer mehr sichtbar sein.
12. Der Sportverein übernimmt für mitgebrachte Gegenstände keine Haftung.
13. Für die Anmietung des Sportheims wird eine Benutzungsgebühr erhoben, die
bei Schlüsselübergabe zu entrichten ist.
14. Mit der Quittung erhält der Mieter die Bestätigung, dass er zur alleinigen
Nutzung der Anlage berechtigt ist. Er haftet gegenüber der Spielvereinigung
Anzhausen/Flammersbach e.V. für alle auftretenden Schäden
.
15.Bei Nichteinhaltung der Hausordnung sind der Hüttenwart oder der Vorstand
des Sportvereins berechtigt, die Veranstaltung zu schließen.
Die Inanspruchnahme polizeilicher Hilfe behalten wir uns vor.
16. Den Anordnungen des Hüttenwartes und der Vorstandsmitglieder des
Sportvereins ist unbedingt Folge zu leisten. Wir bitten darum, dass sich die
Besucher nach Verlassen des Sportheims auf dem Heimweg durch den Ort ruhig
verhalten und Lärm vermeiden. Der Sportverein und die Einwohner danken es
ihnen.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Mieter die Hausordnung für das Sportheim Anzhausen an
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