Spvg Anzhausen/Flammersbach e.V.
Spvg Anzhausen/Flammersbach e.V.

Amietung des Sportheims in Wilnsdorf- Anzhausen unter 01714362322             Das Sportheim in Flammersbach steht für Vermietungen nicht zur Verfügung

   Hausordnung für das Sportheim Anzhausen

 

  1..Die Überlassung des Sportheims  erfolgt an uneingeschränkt geschäftsfähige  

      Personen ab 21 Jahren und zwar in der Zeit von 12.00 Uhr des Miettages bis  

      12.00 Uhr des darauf folgenden Tages.

 

  2. Das Betreten des Sportheims sowie die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.  

      Gleiches gilt für die Wege von und zum Sportheim

.

  3. Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr und die Mittagsruhe sind (auch an Wochenenden)

      einzuhalten.

 

  4. Musik ist nur im Sportheim und nur in angemessener Lautstärke zugelassen.

 

  5. Es dürfen keine Zelte oder Behelfsunterkünfte aufgebaut werden.

 

  6. Übernachtungen im Sportheim und den dazugehörigen Außenanlagen sind nicht

      gestattet.

 

  7. Die Einrichtungen und Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Nach Benutzung 

      sind sie aufgeräumt, sauber zu verlassen. Der anfallende Müll ist

     mitzunehmen und die Feuerstätte ist in einem sauberen Zustand zu übergeben.

 

  8. Beschädigungen aller Art an den überlassenen Einrichtungen und Anlagen sind

      dem Hüttenwart mitzuteilen. Für Schäden haftet der Benutzer.

 

  9. Zusätzlichen Heizgeräte im Innen- und Außenbereich sind nicht zulässig.

 

10. Die Feuerstelle außerhalb des Sportheim darf nur mit trockenem Holz betrieben

      werden.

 

11 Zum Ende der Veranstaltung das Feuer herunterbrennen und die Glut in der  

     Feuerstelle ausglühen lassen. Bei Verlassen des Sportheims darf kein offenes  

     Feuer mehr sichtbar sein.

 

12. Der Sportverein übernimmt für mitgebrachte Gegenstände keine Haftung.

 

13. Für die Anmietung des Sportheims wird eine Benutzungsgebühr erhoben, die

      bei Schlüsselübergabe zu entrichten ist.

 

14. Mit der Quittung erhält der Mieter die Bestätigung, dass er zur alleinigen

      Nutzung der Anlage berechtigt ist. Er haftet gegenüber der Spielvereinigung

      Anzhausen/Flammersbach e.V. für alle auftretenden Schäden

.

15.Bei Nichteinhaltung der Hausordnung sind der Hüttenwart oder der Vorstand

    des Sportvereins berechtigt, die Veranstaltung zu schließen.

    Die Inanspruchnahme polizeilicher Hilfe behalten wir uns vor.

 

16. Den Anordnungen des Hüttenwartes und der Vorstandsmitglieder des

      Sportvereins ist unbedingt Folge zu leisten. Wir bitten darum, dass sich die

      Besucher nach Verlassen des Sportheims auf dem Heimweg durch den Ort ruhig

      verhalten und Lärm vermeiden. Der Sportverein und die Einwohner danken es

      ihnen.

 

                  Mit der Unterzeichnung  des Mietvertrages erkennt der Mieter                                  die Hausordnung für das Sportheim Anzhausen an

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